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Umschulung mit dem „Fortbildungswerk“

Was ist eine Umschulung?

Als Umschulung bezeichnet man alle Formen der Aus- oder Weiterbildung, die man nach der ersten Ausbildung absolviert. Dabei erlernt man in einer Umschulung eine andere Tätigkeit als die, die man in der Erstausbildung ausgeübt hat und kann sich so für neue Arbeitstätigkeiten qualifizieren. Eine Umschulung ist daher eine hervorragende Möglichkeit für alle, die Ihren alten Beruf aus diversen Gründen nicht mehr ausüben können oder wollen und sich beruflich neue Türen öffnen möchten!

Gründe für eine Umschulung

Die Gründe für eine Umschulung können sehr vielfältig sein. So entscheiden sich viele für eine Umschulung, wenn sie Ihre alte Tätigkeit z.B. nach einer längeren Krankheit oder einer anderen langen Auszeit nicht mehr ausüben können. Manchmal wurde auch eine Ausbildung gewählt, nach der es dann einige Jahre später nur noch sehr wenig Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt und demzufolge weniger passende Arbeitsplätze gibt. Umschulungen werden außerdem oft nötig, wenn man der ursprünglichen Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen (z.B. durch eine Berufskrankheit) nicht mehr nachgehen kann. Andere haben hingegen berufliche Probleme, sind in Ihrem alten Beruf unzufrieden und möchten sich hier mit einer Umschulung neue berufliche Chancen schaffen.

Wie laufen Umschulungen ab?

Umschulungen dauern meist ca. 2 Jahre und enden mit einer Prüfung vor der jeweiligen Kammer, z.B. der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer. Konnte diese Prüfung erfolgreich bestanden werden, erhalten die Teilnehmer dann beispielsweise einen Gesellenbrief oder einen anerkannten Berufsabschluss der IHK. Doch Vorsicht: Häufig werden auch Fortbildungen oder ähnliche Angebote als Umschulungen bezeichnet. Doch im Gegensatz zu einer Umschulung endet eine Weiterbildung in Form einer Fortbildung oder eines Lehrgangs meist nicht mit einem anerkannten Berufsabschluss!

Ist eine Umschulung auch neben dem Beruf möglich?

Ja! Eine Umschulung ist für viele oft die einzige Chance, wieder ins Berufsleben einzusteigen oder sich neu am Arbeitsmarkt zu positionieren. Und das ist auch neben dem Beruf möglich, was viele Vorteile nach sich zieht. Denn die Teilnehmer von berufsbegleitenden Umschulungen können während dieser Zeit weiterhin ihr reguläres Gehalt beziehen und geraten nicht in finanzielle Nöte. In einigen Fällen können Sie zudem Ihre neu erlernten Kenntnisse und Fähigkeiten gleich im beruflichen Alltag erproben kann auch weiterhin am Sozialleben mit den alten Kolleginnen und Kollegen teilhaben.

Wenn man sich für eine Umschulung neben dem Beruf entscheidet, fällt die Wahl häufig auf die Weiterbildung per Fernstudium. Hier genießen Sie eine hohe Flexibilität, können Lernzeiten und –orte selbst bestimmen und sich Ihre verfügbare Zeit selbst frei einteilen. Auf diese Art und Weise lassen sich Umschulungen hervorragend mit einem parallelen Beruf vereinbaren!

Wie wird eine Umschulung finanziert?

Die Kosten für eine Umschulung können sich schnell auf 10.000 – 20.000 Euro belaufen. Da die meisten Teilnehmer diese Summen nicht selbst bewältigen können, kann die Weiterbildung auf viele verschiedene Arten finanziert werden. So können Sie sich Ihre schulische oder betriebliche Umschulung durch verschiedene Leistungsträger (z.B. die Agentur für Arbeit oder Rentenversicherung) fördern lassen. Entscheiden Sie sich für eine betriebliche Umschulung, erhalten Sie zudem oft eine Ausbildungsvergütung. Bei schulischen Umschulungen gibt es die nicht, im Gegenteil fällt hier häufig noch ein Schulgeld an. Mit Förderung durch einen Leistungsträger kann eine Umschulung finanziell meist problemlos bewältigt werden. Doch kann es auch passieren, dass ein entsprechender Antrag abgelehnt wird, weil z.B. bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllt werden. Gerade dann kann sich eine Umschulung per Fernstudium anbieten, da man hier weiterhin Gehalt in seinem alten Job bezieht und so meist alle Kosten ohne Probleme tragen kann.

Wann hat man Anspruch auf eine Umschulung?

Für viele ist eine Umschulung die einzige Möglichkeit, wieder ins Berufsleben einzusteigen und wieder selbst für den Lebensunterhalt aufkommen zu können. Oft kann diese berufliche Maßnahme zur Weiterbildung finanziell nicht aus eigener Tasche bezahlt werden, so dass viele Teilnehmer auf eine Förderung angewiesen sind. Doch wann hat man Anspruch auf eine Förderung?

Wenn im erlernten Beruf nicht mehr ausreichend Arbeitsplätze vorhanden sind und daher keine Aussicht auf einen baldigen Berufseinstieg besteht, kann eine Umschulung durch die Agentur für Arbeit gefördert werden. Eine Förderung ist insbesondere dann sehr wahrscheinlich, wenn gerade nach dem neuen Beruf eine sehr hohe Nachfrage besteht. Wer seine alte Tätigkeit aus Gründen der Gesundheit (z.B. nach einem Arbeitsunfall) nicht mehr ausüben kann, kann die Kosten für die Umschulung von der Berufsgenossenschaft tragen lassen. Eine solche Förderung ist jedoch nur möglich, wenn der Arbeitsunfall bzw. die Berufskrankheit anerkannt ist, man über eine abgeschlossene Ausbildung in diesem Bereich verfügt und den neuen Beruf auch trotz der gesundheitlichen Beeinträchtigungen ausüben kann. Wer seit mindestens 15 Jahren in die Rentenversicherung einzahlt oder Erwerbsminderungsrente bezieht, kann sich die Umschulung auch über die Rentenversicherung finanzieren lassen, wenn der alten Tätigkeit aus Gründen der Gesundheit nicht mehr nachgegangen werden kann.

Kontaktieren Sie die Anbieter für weitere Informationen!

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